Der Spurenhinweis ist immer wieder ein zentrales Thema, wenn Menschen mit Zöliakie zu tun haben. Wir lesen in Facebook-Gruppen immer wieder: „Steht nichts drauf, ist nichts drin!“ Ist das richtig?
Der Spurensatz ist gesetzlich NICHT geregelt, die Ausweisung von Allergenen schon. Lesen wir also auf einem Produkt „Kann Spuren von Gluten enthalten“ oder „Enthält Spuren von Gluten“, dann ist dies keinesfalls, wie immer wieder behauptet wird, „nur“ eine rechtliche Absicherung des Herstellers. Es gibt Hersteller, die machen ein intensives Allergenrisikomanagement. In diesem kommen sie zu dem Ergebnis, dass das Produkt von der Rezeptur glutenfrei ist, Kontaminationen aber bei der Herstellung, der Lagerung oder beim Transport möglich sein können. Deshalb der Spurensatz! Andere Hersteller machen es in der Tat nur zur reinen Absicherung. Auf der anderen Seite bedeutet ein Produkt ohne Spurenhinweis nicht, dass Kontaminationen nicht möglich sein könnten!
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Aus unserer Sicht wird bei folgender Betrachtungsweise ein Schuh daraus:
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Lebensmittel mit Spurenhinweis:
Kann kontaminiert sein, muss aber nicht.
Lebensmittel ohne Spurenhinweis:
Muss nicht kontaminiert sein, kann aber.
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Unser Tipp: Halte Dich an die DZG-Listen! Du brauchst dazu übrigens nicht die dicken Bücher, Du kannst jedes Lebensmittel, aber auch Arzneimittel usw., im geschlossenen Mitgliederbereich der DZG online recherchieren.
Wie ist das eigentlich mit den 2o ppm, über die wir immer wieder lesen? Die 20 Milligramm pro Kilo gelten als die tägliche Menge, die für einen Zöliakie-Betroffenen kein schädigendes Potential enthalten soll. Es gibt aber Studien, die bei besonders Sensiblen von Werten darunter ausgehen. Die Toleranzgrenze kann also im Einzelfall höher oder auch niedriger sein.
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Noch einige Infos für Dich zu anderen Begriffen:
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Was bedeutet eigentlich ein Produkt mit der DZG-Ähre?
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Ein Produkt mit der DZG-Ähre, in der neuen Fassung sind diese
mit einem Ländercode und einer Nummer versehen, ist von der
DZG oder mit einem anderen Ländercode von der jeweiligen
Zöliakiegesellschaft des Landes, zertifiziert. Dies bedeutet, der
Hersteller muss die Glutenfreiheit nachweisen und regelmäßig
der DZG Prüfprotokolle zur Verfügung stellen.
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Was bedeutet der Begriff "glutenfrei"?
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Hier geht der Hersteller ein klares Leistungsversprechen ein. Er muss regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf, zum Beispiel bei einer Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht, auch die Glutenfreiheit nachweisen können.
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Die Lebensmittelkennzeichnung gilt inzwischen auch für lose Ware.
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